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Benutzungsentgelte gültig ab 01. Juli 2011
1. Übernachtung und Vollverpflegung (3 Mahlzeiten)
bei einer Übernachtung 25,00 € (bis 12 J.) 28,00 € (ab 13 J.)
bei zwei Übernachtungen 22,00 € pro Ü. (bis 12 J.) 25,00 € pro Ü. (ab 13 J.)
ab drei Übernachtungen 20,00 € pro Ü. (bis 12 J.) 23,00 € pro Ü. (ab 13. J.)
Preise pro Person
zu zahlende Mindestbelegung:
- Nordflügel: 14 Personen
- Südflügel 18 Personen
Neubau (alle Zimmer Dusche und WC):
2. Übernachtung bei Selbstverpflegung (nur im Blockhaus möglich)
bei einer Übernachtung 17,00 €
bei zwei Übernachtungen 15,00 € pro Ü.
ab drei Übernachtungen 13,00 € pro Ü.
(incl. Energiekosten)
zu zahlende Mindestbelegung: 18 Personen
3. Übernachtung in den Hütten
bei einer Übernachtung 7,00 €
bei zwei Übernachtungen 6,00 € pro Ü.
ab vier Übernachtungen 4,50 € pro Ü
.
Vollverpflegung bei Übernachtung in den Hütten (3 Mahlzeiten):
bis 11 Jahre 12,00 € pro Person
ab 12 Jahre 15,00 € pro Person
4. Übernachtung auf dem Zeltplatz
bei einer Übernachtung 5,00 €
ab zwei Übenachtungen 4,00 € pro Ü.
ab vier Übernachtungen 3,50 € pro Ü.
5. Benutzungentgelte bei Belegung ohne Übernachtung:
in den Hütten und auf dem Gelände:
bis 100 Personen 70,00 €
bis 200 Personen 140,00 €
ab 201 Personen 180,00 €
6. Sonstiges
Ausleihe von dreiteiliger Bettwäsche (6,50 €))
Kaminholz (5,00 €)
Fernsprechgebühren (pro Einheit) (0,15 €)
Kaffee und Kuchen je nach Wahl (3,00 € - 5,00 €)
Energiekosten Hütten ( je nach Verbrauch)
Sonderleistungen werden kostendeckend berechnet
7. Ausfallgebühren
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